2 Jahre Garantie auf den Rahmen
2 Jahre Gewährleistung auf alle sonstigen Teile des Fahrrads, die keinem üblichen Verschleiß unterliegen (auch auf alle elektrischen Teile, Steuerungen, den LCD-Display, das Ladegerät und den Tretkraftsensor). Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn versucht wird, diese Teile auseinander zu nehmen.
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Fahrbatterie unterliegt verschiedenen Bedingungen, so dass Innovative Bikes keine generelle Gewähr leisten kann. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel defektes Zellenpack zum Ausfall führte, um einen Garantieanspruch geltend zu machen. Der Hersteller wird innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf genau prüfen, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel defektes Batteriepack zum Ausfall führte.
Für alle Teile, die einem gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen, wie Lack, Chrom, Reifen, Ketten, Zahn- und Kettenzahnräder, Bremsklötze, Handgriffe usw. fallen nicht unter die Garantie, auch wenn sie durch Schäden, die aufgrund von Oxidation, Korrosion und Umwelteinflüssen, etc. hervorgerufen werden.
Berechtige Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
Die Gewährleistung erlischt, wenn:
Ist Ihr Fahrrad mit einem Frontkorb ausgestattet so beträgt die zulässige Zuladung hier 5kg.
Werden Ersatzteile im Rahmen eines Gewährleistungsfalles eingebaut, wird die Frist nicht zusätzlich verlängert.
Gewährleistungsausschluss, sofern gesetzlich zulässig:
Inspektion:
Inspektionen sollen den sicherheitstechnischen Zustand Ihres Fahrrades gewährleisten und Defekten vorbeugen. Suchen Sie regelmäßig Ihren Fachhändler auf. Lassen Sie sich die Inspektion und Wartung abzeichnen.