Garantiebedingungen

2 Jahre Garantie auf den Rahmen

2 Jahre Gewährleistung auf alle sonstigen Teile des Fahrrads, die keinem üblichen Verschleiß unterliegen (auch auf alle elektrischen Teile, Steuerungen, den LCD-Display, das Ladegerät und den Tretkraftsensor). Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn versucht wird, diese Teile auseinander zu nehmen.

Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Fahrbatterie unterliegt verschiedenen Bedingungen, so dass Innovative Bikes keine generelle Gewähr leisten kann. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel defektes Zellenpack zum Ausfall führte, um einen Garantieanspruch geltend zu machen. Der Hersteller wird innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf genau prüfen, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel defektes Batteriepack zum Ausfall führte.
 

Für alle Teile, die einem gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen, wie Lack, Chrom, Reifen, Ketten, Zahn- und Kettenzahnräder, Bremsklötze, Handgriffe usw. fallen nicht unter die Garantie, auch wenn sie durch Schäden, die aufgrund von Oxidation, Korrosion und Umwelteinflüssen, etc. hervorgerufen werden.

Berechtige Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:

  • ein Herstellungs- oder Materialfehler vorliegt,
  • der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bereits vorhanden war,
     
  • der Schaden oder Fehler ursächlich dadurch entstanden ist, dass eine bestimmungsgemäße Freigabe der Innovative Bikes erfolgte.
     

Die Gewährleistung erlischt, wenn:
 

  • das Pedelec für einen anderen Zweck als zur Erholung und zur Beförderung benutzt wird
     
  • das Pedelec in irgendeiner Weise verändert wird
  • das Pedelec vermietet wird
  • der Gewährleistungsanspruch nicht durch Vorlage einer Garantieurkunde und eines Kaufbeleges nachgewiesen werden kann
  • das Pedelec nicht bestimmungsgemäß oder unsachgemäß benutzt oder beschädigt wurde (z.B. In einem Verkehrsunfall oder bei einem Sturz)
  • das Pedelec mangelhaft, d.h. nicht wie in der Anleitung beschrieben gewartet wurde (inkl. Reparaturen, die nicht vom Zweiradspezialisten durchgeführt wurden)
  • Nicht-Originalteilen bei Reparaturen verwendet wurden
  • Änderungen am Antriebssystem, die außerhalb des Rahmens der technischen Standardspezifikation liegen vorgenommen wurden (inkl. baulichen Änderungen gegenüber dem Lieferzustand des Pedelecs)
  • uneigentlicher Gebrauch stattfindet
  • der Akku nicht bestimmungsgemäße verwendet wurde
  • ein Bruch der elektrischen Leiter, der nicht auf Konstruktionsfehler zurückzuführen ist stattfindet
     
  • ein Eigentumswechsel während des Garantie-Zeitraums stattfindet und nicht auf der Garantieurkunde vermerkt ist und Innovative Bikes nicht gemeldet wurde.


Ist Ihr Fahrrad mit einem Frontkorb ausgestattet so beträgt die zulässige Zuladung hier 5kg.

Werden Ersatzteile im Rahmen eines Gewährleistungsfalles eingebaut, wird die Frist nicht zusätzlich verlängert.

Gewährleistungsausschluss, sofern gesetzlich zulässig:


  • Ausgeschlossen von der Garantie/Gewährleistung sind Personenschäden oder Schäden an anderen Teilen als Originalteilen Ihres Pedelecs.
     
  • Die Lohnkosten zum Aus- und Einbau schadhafter Teile sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Besitzers.
     
  • Die Kosten für den Transport des Pedelecs und/oder dessen Teile von und zu Innovative Bikes gehen zu Lasten des Besitzers.

Inspektion:

Inspektionen sollen den sicherheitstechnischen Zustand Ihres Fahrrades gewährleisten und Defekten vorbeugen. Suchen Sie regelmäßig Ihren Fachhändler auf. Lassen Sie sich die Inspektion und Wartung abzeichnen.

 


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